Bürgermeister Helmut Glanzner (vorne, Mitte) und die Erste Kreisbeigeordnete Angelika Beckenbach (vorne, rechts) sowie Manfred Schneidt, der eine Spenderniere erhielt, bei der Vorstellung der neuen Einhäuser Organspendeausweistafel. Foto: Burmeister

Lange Wartezeiten keine Seltenheit

Auch Einhausen hat jetzt eine Organspendeausweistafel

Einhausen (mic). Das Thema Organspende ist mit Kontroversen verbunden, das ist allen bewusst, die zum Pressegespräch am vergangenen Mittwoch in das Einhäuser Rathaus gekommen waren. Erste Kreisbeigeordnete Angelika Beckenbach und Bürgermeister Helmut Glanzner konnten einige geladene Gäste begrüßen. Darunter zwei Patienten, die mit einem neuen Organ leben, einige Fachärzte sowie Mitglieder des Präventionsteams Kreis Bergstraße.

Einhausen ist nun die 14. Gemeinde im Kreis, in deren Rathaus ab sofort eine Organspendetafel steht. Hierin befinden sich die kleinen Organspendeausweise im Scheckkartenformat, die jeder selbst ausfüllen und bei sich tragen kann. Es sei egal, wie man sich entscheide, aber man sollte dokumentieren, ob man zu einer Spende bereit sei oder nicht. Das vereinfache vieles, beispielsweise auch für die Angehörigen, die nach einem Notfall oder Unfall, die Entscheidung treffen müssen, wenn der Betroffene dies nicht mehr kann.

Aktuell, das belegten statistische Zahlen, gebe es einen relativ hohen Stand an Organspenden. So viel wie seit 2012 nicht mehr, erklärte Dr. Ana Paula Barreiros. Die Fachärztin, die sich seit Jahren intensiv mit dem Thema Organspende befasst, nannte noch weitere Zahlen. 2025 wurden bundesweit 935 Organe gespendet, in Hessen waren es im gleichen Zeitraum 30.

Die Wartezeiten auf ein Organ sind immer noch lang, so muss man etwa auf eine neue Niere bis zu acht oder neun Jahre warten. Aktuell warten in Hessen rund 620 Patientinnen und Patienten auf ein neues Organ, bundesweit sind es 8000. Nur etwa ein Drittel bekommt ein Organ, das ihr Leben verlängern kann, alle anderen sterben vorher.

Dabei gibt es neben dem genannten Ausweis viele Möglichkeiten der Dokumentation oder der Willensbekundung: Etwa mittels einer Vollmacht, einer Eintragung in das Organspende-Register oder über die Patientenverfügung. Aktuell wird im Bundestag über die sogenannte Widerspruchslösung diskutiert. „Jeder Mensch hat ein Recht auf eine Nicht-Spende. Jeder hat aber auch ein ebensolches Recht auf eine Spende“, ergänzte Dr. Barreios. Immer wieder habe sie es erlebt, dass Angehörige sich in einer Trauersituation, etwa nachdem der Hirntot eines geliebten Menschen festgestellt wurde, auch noch entscheiden müssen, ob Organe entnommen werden dürfen oder nicht. „Viele sind sich unsicher und sagen dann lieber Nein. Das liegt einfach in der Natur des Menschen“, so Barreios. Aber selbst wenn eine Willensbekundung vorliegt, werde dennoch mit den Angehörigen immer noch einmal gesprochen.

Interessant sei auch, dass das Alter derjenigen, die Organe spenden, eigentlich egal ist. Wichtig sei hier vor allem, welche Vorerkrankungen und vor allem welche Blutgruppe ein Spender hat. Die älteste Spenderin, an die sich Barreios erinnerte, war 93 Jahre alt.
Gekommen war auch Manfred Schneidt. Er hatte vor drei Jahren eine neue Niere bekommen – musste er auf diese zuvor acht lange Jahre warten. Er sei sehr dankbar, dass er dieses Geschenk erhalten habe, doch er erinnerte auch daran, dass er nach der Transplantation nun tagtäglich bis zu 22 Tabletten einnehmen müsse.

Empfänger eines Organs haben die Möglichkeit, einen Brief an die Angehörigen zu schreiben. Das Verfahren sei anonymisiert. Viele Angehörige eines Verstorbenen reagierten sehr positiv auf solch eine Nachricht, berichten die Fachärzte und Ärztinnen.

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