Bei der Wärmeplanung in Bickenbach rückt eine dezentrale Versorgung in den Fokus. Foto: Gemeinde

Strategie zur Wärmeversorgung

Gemeinde Bickenbach setzt kommunale Wärmeplanung fort

Bickenbach (red). Die Gemeinde Bickenbach setzt ihre kommunale Wärmeplanung fort. Wie die Gemeinde berichtet, wurde bereits 2025 die gesetzlich vorgesehene Eignungsprüfung durchgeführt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse startet nun gemeinsam mit der BBH Consulting AG die weitere Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans.

„Mit der kommunalen Wärmeplanung schaffen wir eine wichtige strategische Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung unserer Gemeinde“, erklärt Bürgermeister Markus Hennemann.

Eignungsprüfung liefert erste klare Erkenntnisse
Ziel der Eignungsprüfung ist es, frühzeitig festzustellen, ob die Gemeindegebiete für eine Versorgung über ein Wärme- oder Wasserstoffnetz geeignet sind oder nicht. So könne die weitere Planung auf technisch und wirtschaftlich realistische Versorgungsoptionen konzentriert werden. Für die Untersuchung habe man unter anderem Daten des Wärmeatlas Hessen sowie Potenzialdaten ausgewertet und die Ergebnisse mit dem örtlichen Netzbetreiber GGEW erörtert.

Für Bickenbach wurde laut der Gemeinde ein derzeitiger Gesamtwärmebedarf von rund 51 Gigawattstunden pro Jahr ermittelt. Die Untersuchung kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass eine leitungsgebundene Wärmeversorgung für größere zusammenhängende Teilgebiete nicht wirtschaftlich ist.

Potenziale seien dennoch vorhanden. So weise die Untersuchung beispielsweise auf Möglichkeiten im Bereich der tiefen Geothermie hin. Auch die Kläranlage des Abwasserverbandes Bickenbach und Seeheim-Jugenheim verfügt rechnerisch über ein nutzbares Wärmepotenzial; die Studie geht dort von einer möglichen Wärmepumpenleistung von etwa 1,2 bis 1,6 Megawatt aus. Die Erschließung solcher Potenziale wäre jedoch teilweise mit erheblichem technischem und wirtschaftlichem Aufwand verbunden.

Im Ergebnis geht die Eignungsprüfung davon aus, dass ein Großteil des Gemeindegebiets mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung über ein Wärmenetz geeignet ist. Ausschlaggebend sind insbesondere die vorhandene Siedlungs- und Abnehmerstruktur, die Wärmedichten sowie die erschwerte Erschließung einzelner vorhandener Wärmequellen.

Auch die Versorgung über ein künftiges Wasserstoffnetz wurde untersucht. Obwohl in Bickenbach ein Gasnetz vorhanden ist, bestehen nach der Untersuchung derzeit weder eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur noch ausreichend große Ankerkunden, die eine solche Versorgung wirtschaftlich erwarten lassen.

Dezentrale Wärmeversorgung rückt in den Fokus
Aufgrund dieser Ergebnisse empfiehlt die Eignungsprüfung, bei der weiteren Wärmeplanung insbesondere dezentrale Versorgungsmöglichkeiten in den Blick zu nehmen. Dazu könnten beispielsweise Wärmepumpen unter Nutzung von Umgebungsluft, oberflächennaher Geothermie oder Grundwasser sowie weitere erneuerbare Wärmequellen gehören. Der Abschlussbericht empfiehlt, Bickenbach in der weiteren Planung grundsätzlich als dezentrales Versorgungsgebiet zu betrachten.

„Das Ergebnis bedeutet nicht, dass heute schon feststeht, wie jedes einzelne Gebäude künftig beheizt werden könnte“, betont Bürgermeister Hennemann. „Es zeigt uns aber, in welche Richtung wir genauer untersuchen müssen.“

Weitere Planung baut auf den Ergebnissen auf
Im nächsten Schritt werden die Erkenntnisse der Eignungsprüfung in die weitere kommunale Wärmeplanung übernommen. Dabei werden insbesondere die für Bickenbach in Betracht kommenden dezentralen Wärmequellen und Versorgungslösungen vertieft untersucht und hinsichtlich ihrer technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Eignung bewertet.

„Unser Ziel ist kein theoretischer Plan für die Schublade“, so Hennemann. „Wir brauchen eine realistische Perspektive für Bickenbach, die Klimaschutz und Versorgungssicherheit ebenso berücksichtigt wie die wirtschaftliche Tragfähigkeit für Bürgerinnen und Bürger.“
Grundlage der kommunalen Wärmeplanung ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes. Für Gemeindegebiete mit höchstens 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss die Wärmeplanung grundsätzlich bis zum 30. Juni 2028 abgeschlossen sein.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer wichtig: Der kommunale Wärmeplan legt nicht fest, welche Heizungsanlage in einem einzelnen Gebäude eingebaut werden muss. Er sei vielmehr ein strategisches Planungsinstrument und soll Orientierung darüber schaffen, welche Formen der Wärmeversorgung in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde langfristig in Betracht kommen.

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