Der Kreis Bergstraße verbietet zum Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Tieren den nächtlichen Einsatz von Mährobotern. Foto: KI-generiert

Schutz für Igel und Co.

Nächtliches Mähroboter-Verbot im Kreis Bergstraße

Kreis Bergstraße (red). Wenn es in Gärten, auf Grünflächen und in Wohngebieten ruhig wird, beginnt für viele Tiere die aktive Zeit. Genau dann geht von Mährobotern Gefahr aus. Deshalb untersagt der Kreis Bergstraße laut einer Pressemeldung künftig den nächtlichen Betrieb der Geräte im gesamten Kreisgebiet. Mit der Allgemeinverfügung will die Untere Naturschutzbehörde vor allem Igel, Amphibien und weitere kleine Wirbeltiere besser schützen.

Grundlage der Maßnahme sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hessische Naturschutzgesetz. Danach ist der Betrieb von Mährobotern im Kreis Bergstraße in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages verboten. Die Regelung gilt für alle selbsttätig arbeitenden Mähroboter. Ausgenommen sind Geräte in geschlossenen Räumen sowie auf Gründächern.

Hintergrund der Entscheidung ist laut Kreis die dokumentierte Gefährdung insbesondere des Westigels sowie heimischer Amphibien. Diese Arten seien besonders geschützt. Zudem habe man in mehreren europäischen Ländern in den letzten Jahrzehnten eine deutlichen Bestandsrückgang des Igels beobachtet – so auch in Deutschland. Zudem würden seit Frühjahr 2023 steigende Fallzahlen bei Igelverletzungen durch Mähroboter verzeichnet werden. Weil viele kleine Tiere nachts auf Nahrungssuche gehen, sei das Risiko in den Abend- und Nachtstunden dabei besonders hoch. Tagsüber können die Mähroboter weiterhin genutzt werden.

In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich, wenn nachgewiesen wird, dass durch den Einsatz eines Mähroboters keine Gefahr für Igel und andere kleine Wirbeltiere entsteht – etwa durch geeignete technische Schutzvorkehrungen. Auch Befreiungen können unter bestimmten naturschutzrechtlichen Voraussetzungen beantragt werden. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Bergstraße. Anträge können per E-Mail, schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.

Kontakt und weitere Infos: Untere Naturschutzbehörde, unb@kreis-bergstrasse.de; kreis-bergstrasse.de

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