Bickenbach (red). Bürgerinnen und Bürger können ihren Wohnsitz nach einem Umzug ab sofort online anmelden, erklärt die Gemeinde Bickenbach in einer Pressemeldung. Der neue Online-Dienst erspare den persönlichen Besuch im Rathaus und ermögliche die digitale Aktualisierung der Adressdaten auf dem Personalausweis oder der E-ID-Karte.
Wer nach Bickenbach zieht oder innerhalb der Gemeinde umzieht, muss seinen neuen Wohnsitz nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von 14 Tagen anmelden. Eine Abmeldung am bisherigen Wohnort ist nicht erforderlich. Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung lässt sich dieser Behördengang nun auch von zu Hause aus oder unterwegs erledigen. „Bürgerinnen und Bürger können ihre Anmeldung unabhängig von den Öffnungszeiten erledigen und sparen sich den Weg ins Rathaus“, erklärt Bürgermeister Markus Hennemann.
Neben der Anmeldung einzelner Personen ermöglicht der Online-Dienst auch gemeinsame Anmeldungen im Familienverbund. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Personen bereits im Melderegister miteinander verknüpft sind und gemeinsam von einer Wohnung in die neue Wohnung ziehen. Dies gilt insbesondere für verheiratete oder verpartnerte Personen sowie deren minderjährige Kinder. Für die Nutzung benötigen Bürgerinnen und Bürger ein Nutzerkonto mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, einen gültigen Personalausweis oder eine E-ID-Karte, die sechsstellige persönliche PIN, ein Smartphone mit installierter Ausweis-App oder ein geeignetes Kartenlesegerät sowie bei einem Mietverhältnis die Wohnungsgeberbestätigung in digitaler Form.
Nach der Anmeldung mit dem Nutzerkonto identifizieren sich die Nutzerinnen und Nutzer über die Online-Ausweisfunktion. Der Dienst ruft anschließend die vorhandenen Meldedaten ab und zeigt sie zur Überprüfung an. Danach werden die neue Anschrift, das Einzugsdatum und gegebenenfalls Angaben zum Wohnungsgeber eingetragen. Die Wohnungsgeberbestätigung kann direkt hochgeladen werden. Vor dem Absenden lassen sich sämtliche Angaben noch einmal kontrollieren. Außerdem können die gesetzlich vorgesehenen Einstellungen zur Weitergabe der Meldedaten vorgenommen werden.
Die zuständige Meldebehörde prüft und verarbeitet die übermittelten Daten. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, informiert der Online-Dienst automatisch per E-Mail. Anschließend steht eine laut Gemeinde fälschungssichere digitale Meldebestätigung mit elektronischem und sichtbarem digitalem Siegel zum Abruf bereit. Auch die auf dem Chip des Personalausweises oder der E-ID-Karte gespeicherten Adressdaten können anschließend über die Ausweis-App aktualisiert werden. Hierfür wird zusätzlich die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer, die sogenannte „CAN“, benötigt.
Den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis versendet die Bundesdruckerei automatisch an die neue Meldeadresse. Der Aufkleber verfügt über einen Sicherheitscode. Bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde wird außerdem ohne gesonderten Antrag ein neuer Wohnortaufkleber für einen gültigen Reisepass verschickt. Für E-ID-Karten ist kein Aufkleber erforderlich.
Weitere Infos: wohnsitzanmeldung.gov.de
