Darmstadt-Dieburg (red). Der Landkreis setzte die Reform des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) unmittelbar nach deren Inkrafttreten um, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Kreishaus. „Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 30. Juni beschlossen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen bereits für alle Vergabeverfahren der Kreisverwaltung, der Eigenbetriebe und ihrer Tochtergesellschaften gelten, die ab dem 1. Juli eingeleitet werden“, sagt Pressesprecher Matti Merker.
Damit reagiert der Landkreis nach eigener Aussage unmittelbar auf die vom Hessischen Landtag beschlossene Reform des Vergaberechts. Ziel des neuen Gesetzes sei es, öffentliche Investitionen deutlich schneller umzusetzen, Verwaltungen und Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu entlasten und gleichzeitig faire Arbeitsbedingungen sowie einen fairen Wettbewerb zu sichern.
„Der Landkreis Darmstadt-Dieburg setzt die neuen gesetzlichen Regelungen ohne Verzögerung um. Davon profitieren am Ende vor allem die Bürgerinnen und Bürger. Ob Straßen, Schulen oder die digitale Infrastruktur – Projekte können künftig schneller auf den Weg gebracht werden, weil Vergabeverfahren einfacher und effizienter werden. Gleichzeitig bleiben Transparenz, Tariftreue und ein fairer Wettbewerb wichtige Grundsätze unseres Handelns“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Lutz Köhler. Zu den wichtigsten Neuerungen gehörten deutlich höhere Wertgrenzen für Direktvergaben. Liefer- und Dienstleistungen können laut Kreisverwaltung künftig bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro direkt vergeben werden, Bauleistungen bis zu 750.000 Euro. Außerdem erhalten öffentliche Auftraggeber unterhalb der EU-Schwellenwerte mehr Flexibilität bei der Wahl des Vergabeverfahrens. Das spare Zeit und reduziere den Verwaltungsaufwand erheblich.
„Ein weiterer Baustein der Reform ist das sogenannte Bestbieterprinzip. Nachweise müssen künftig grundsätzlich erst von dem Unternehmen erbracht werden, das den Zuschlag erhalten soll. Damit werden insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen von unnötigem bürokratischem Aufwand entlastet“, so Merker. Ergänzt werde dies durch vereinfachte Präqualifizierungsverfahren, mit denen sich Unternehmen künftig leichter für öffentliche Aufträge qualifizieren könnten.
Gleichzeitig stärke das neue Gesetz die Tariftreue und sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen, ist man sich im Kreishaus sicher. Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssten weiterhin tarifgerechte und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten. Erweiterte Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten sollen dabei helfen, Missbrauch und Lohndumping wirksam zu verhindern.
Für die Menschen im Landkreis bedeute die Reform vor allem, dass öffentliche Investitionen schneller umgesetzt werden könnten. Weniger bürokratische Hürden ermöglichten es, Baumaßnahmen, Sanierungen oder die Beschaffung notwendiger Ausstattungen zügiger zu beauftragen. Davon profitieren sollen Schulen, Straßen, Verwaltungsgebäude, der Brand- und Katastrophenschutz sowie viele weitere Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge.
„Wir investieren jedes Jahr erhebliche Summen in Schulen, Kreisstraßen, den Brand- und Katastrophenschutz sowie die digitale Infrastruktur. Wenn Vergabeverfahren schneller und unbürokratischer ablaufen, kommen diese Investitionen auch schneller bei den Menschen an,“ sagt Landrat Klaus Peter Schellhaas.
