Deutschland (hst). Die Fallzahlen bei Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen sind im Jahr 2025 in vielen Bereichen alarmierend gestiegen, teilt das Bundeskriminalamt (BKA) in einer Meldung mit. Immer mehr Delikte würden online begangen: So hätten unter anderem Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten und der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt neue Höchstwerte erreicht.
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Die Fallzahlen von sexuellen Missbrauchshandlungen an Minderjährigen zeigen im Berichtsjahr 2025 einen Anstieg um 4,7 Prozent auf 17.126 Fälle bei Kindern (2024: 16.354) sowie um 4 Prozent auf 1239 Fälle bei Jugendlichen (2024: 1191). Insgesamt sind 20.051 Minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs geworden (2024: 19.344). „In mehr als der Hälfte der Fälle bestand eine Vorbeziehung zwischen Tatverdächtigen und Opfern. Die Taten wurden hauptsächlich von alleinhandelnden männlichen Tatverdächtigen begangen“, so das BKA weiter.
Allerdings würden diese Zahlen nur das „Hellfeld“ widerspiegeln; es sei von einem erheblichem „Dunkelfeld“ auszugehen. Rund Dreiviertel der Opfer seien weiblich und etwa 95 Prozent der Täter männlich. In mehr als der Hälfte der Fälle habe zwischen Opfer und Täter nachweislich eine Vorbeziehung bestanden, seien es familiäre Beziehungen oder informelle Beziehungen wie Freundschaften oder aus dem Bekanntenkreis. Bei Kindern seien das laut BKA rund 49 Prozent, bei Jugendlichen rund 52 Prozent. Die Sexualstraften, bei denen keine Vorbeziehung bestand, machen dabei bei Jugendlichen 28 Prozent, bei Kindern 30 Prozent aus. Bei 16 Prozent der Straftaten bei Kindern und Jugendlichen ist eine Vorbeziehung unbekannt. Die Sexualstraftaten, die im direkten Umfeld begangen wurden, also beispielsweise durch Institutionen wie Betreuungseinrichtungen und Schulen oder Organisationen wie Vereine, macht laut Kriminalstatistik vier Prozent bei Jugendlichen und fünf Prozent bei Kindern aus.
Cybergrooming, Livestreaming und Extortion erhöhen Missbrauchsfälle
Ausschlaggebend an dem hohen Anstieg an Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen sei auch der wachsende Anteil an Delikten, die online stattfinden (sogenannte Hands-Off-Straftaten). Sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern ohne Körperkontakt seien mit 4861 Fällen um 16,5 Prozent gegenüber 2024 gestiegen. Die vermehrte Nutzung des Internets begünstige digitale Phänomene wie Cybergrooming, Livestreaming oder Sextortion.
Unter Cybergrooming versteht man die Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Kindern im Internet – eine Straftat, die laut BKA mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Beim Livestreaming/Live Distance Child Abuse geben Konsumierende Missbrauchshandlungen im Ausland in Auftrag und können den Missbrauch dann über einen Livestream in Echtzeit sehen, hören und aktiv anleiten. Der Begriff Sextortion setzt sich aus den Wörtern Sex und Extortion (Erpressung) zusammen. Durch Erpressung erreichen die Täter, dass Betroffene immer mehr von sich preisgeben, was sie noch erpressbarer macht.
Der Anstieg an diesen Sexualstraftaten zeigt sich auch in den Zahlen: Die Fälle mit jugendpornografischen Inhalten stiegen um fast 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2025: 11.515 Fälle). Der Anteil des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ohne Körperkontakt stiegt um 16,5 Prozent (2025: 4861 Fälle).
Auch bildgenerierende KI-Anwendungen spielen laut BKA zunehmend eine Rolle. „Mit polizeilichen Maßnahmen, wie der Operation Cumberland, gehen Strafverfolgungsbehörden international entschieden gegen KI-generierte kinderpornografische Inhalte vor“, heißt es in der Mitteilung des Bundeskriminalamts. Im Rahmen dieser Operation hätten weltweit 273 Tatverdächtige identifiziert und 25 Personen festgenommen werden können. Ein weiterer Schwerpunkt des BKA liege auf der Zerschlagung von kriminellen Strukturen, die bei der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten eine Rolle spielen.
Im BKA würden außerdem täglich hunderte von Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen gesichtet und bewertet: „2025 hat das BKA mehr als 220.000 solcher Hinweise bekommen; mehr als 100.000 Meldungen waren nach deutschem Recht strafrechtlich relevant. Das zeigt die Dimension des Phänomens.“
Bei den 17.126 (plus 4,7 Prozent) polizeilich erfassten Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen zählt die Statistik 18.736 Opfer, das sind 3,6 Prozent mehr als noch im Vorjahr. 12.823 Tatverdächtige (plus 3,7 Prozent) führt die Polizeistatistik im Jahr auf.
Im Ländervergleich bei Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern liegt Nordrhein-Westfalen mit 4544 Fällen auf Rang 1 weit vor Bayern (2) mit 2190, Niedersachen (3) mit 1841, Baden-Württemberg (4) mit 1775 und Hessen (5) mit 1341 Fällen. Auf den letzten Rängen liegen das Saarland (16), Bremen (15) und Hamburg (14). Mecklenburg-Vorpommern auf Rang 13 vor Sachsen-Anhalt (12), Brandenburg (11), Schleswig-Holstein (10), Thüringen (9), Rheinland-Pfalz (8), Sachsen (7) und Berlin (6). (Zahlen angegeben als Häufigkeitszahlen: Fälle pro 100.000 Einwohner)
Tatsächliches Ausmaß der Gewalt im Netz ist unklar
„Das Bundeslagebild kann das tatsächliche Ausmaß der sexuellen Gewalt, der Jugendliche im Netz tagtäglich ausgesetzt sind, nicht ansatzweise abbilden. Sextortion nimmt drastisch zu und Cybergrooming trifft fast jeden Dritten zwischen 14 und 17 Jahren – ist aber bislang nicht strafbar. Was nicht strafbar ist, wird nicht gezählt und was nicht gezählt wird, wird nicht bekämpft. Deshalb müssen Jugendliche vor Cybergrooming geschützt und Sextortion als eigene Sexualstraftat erfasst werden“, Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.
Opfer laut Statistik des Bundeskriminalamts
Im Jahr 2025 wurden 18.736 Opfer des sexuellen Missbrauchs von Kindern registriert (2024: 18.085 Opfer; +3,6 %). Davon waren 15.333 deutsche (+0,6 %) und 3403 nichtdeutsche Opfer (+19,5 %). Der Anteil der deutschen Opfer an den in 2025 registrierten Fällen betrug 81,8 % (2024: 84,3 %), jener der nichtdeutschen Opfer 18,2 % (2024: 15,7 %).
Wie im Vorjahr handelte es sich bei den nichtdeutschen Opfern am häufigsten um syrische (192; 2024: 183), ukrainische (167; 2024: 162) oder rumänische (124; 2024: 134) Staatsangehörige. Die Staatsangehörigkeit von 1746 Kindern blieb ungeklärt (2024: 1204; +45,0 %).
Kinder, die aufgrund von Fluchtmigration nach Deutschland kommen, sind grundsätzlich besonderen Risikofaktoren für sexuellen Missbrauch ausgesetzt. Dazu zählen beispielsweise unbeaufsichtigter Kontakt zu Fremden im Rahmen illegaler Arbeitsverhältnisse oder die Unterbringung in Anker-, Sammel- oder Gemeinschaftsunterkünften.
Im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern waren 13.870 der 18.736 Opfer weiblich (74,0 %, 2024: 73,9 %) und 4.866 männlich (26,0 %, 2024: 26,1 %).
In der Altersgruppe der 6- bis 13-Jährigen ist der Anteil weiblicher Opfer mit 75,1 % höher als der entsprechende Anteil in der Altersklasse unter 6 Jahren (66,3 %).
Tatverdächtige laut Statistik des Bundeskriminalamts
In den 17.126 Fällen des Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs wurden im Berichtsjahr 12.823 Tatverdächtige registriert (2024: 12.368 TV, +3,7 %). Darunter waren 10.360 deutsche (+4,3 %) und 2463 nichtdeutsche Tatverdächtige (+1,0 %). Deutsche Tatverdächtige machten damit einen Anteil von 80,8 % (2024: 80,3 %) aus, nichtdeutsche Tatverdächtige einen Anteil von 19,2 % (2024: 19,7 %). Wie im Vorjahr befanden sich unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen am häufigsten syrische (379), afghanische (257) und türkische (201) Staatsangehörige.
Der Anteil männlicher Tatverdächtiger ist im Berichtsjahr mit 12.072 Tatverdächtigen (94,1 %) leicht gesunken (2024: 94,5 %), während der Anteil der 751 weiblichen Tatverdächtigen auf 5,9 % angestiegen ist (2024: 5,5 %).
Von allen Tatverdächtigen waren erneut fast ein Drittel (31,4 %) Kinder und Jugendliche. Kriminalpolizeiliche Erfahrungswerte zeigen, dass Minderjährige oft bereits in jungen Jahren beginnen, sexuelle Erfahrungen mit Gleichaltrigen oder Jüngeren zu sammeln, ohne sich dabei notwendigerweise der Strafbarkeit ihrer Handlungen bewusst zu sein.
69,4 % der Tatverdächtigen hatten ihren Wohnsitz in der Tatortgemeinde (2024: 67,3 %), 7,8 % im Landkreis der Tatortgemeinde (2024: 7,9 %) und 15,5 % im selben Bundesland (2024: 17,2 %). Daneben agierten 7,1 % der Tatverdächtigen überörtlich (6,4 % „im übrigen Bundesgebiet“ bzw. 0,7 % „außerhalb des Bundesgebiets“). Keinen festen bzw. einen unbekannten Wohnsitz hatten 2,6 % der Tatverdächtigen.
Weitere Infos: bka.de
