Streunerkatzen vermehren sich schnell und übertragen Krankheiten. Aus diesem Grund hat die Stadt Bensheim eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Foto: KI-generiert

Den Samtpfoten helfen

Stadt Bensheim beschließt Katzenschutzverordnung

Bensheim (ps). Die Stadt Bensheim hat kürzlich eine Katzenschutzverordnung erlassen, die am 1. August in Kraft tritt. Grund seien vor allem tierschutzrechtliche Aspekte. „Über einen längeren Zeitraum sind vermehrt freilaufende Katzen aufgegriffen worden, welche nicht kastriert oder gechipt waren“, erklärt die Stadt auf Anfrage der Redaktion. „Dies steigert die Gefahr von Krankheiten, körperlichen Schäden und Leid für die Katzen. Um einer unkontrollierten Vermehrung und den damit einhergehenden möglichen Problemen vorzubeugen, wurde die Katzenschutzverordnung beschlossen.“

Halter von freilaufenden Katzen sind laut der Verordnung dazu verpflichtet, ihre Katzen kastrieren sowie chippen und tätowieren zu lassen. „Wichtig ist hier, dass auch die Person als Halter gilt, welche einer freilaufenden Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellt“, teilt die Stadt mit. Sollte eine Katze aufgegriffen werden, die nicht kastriert ist, können für die Katzenbesitzerin und Katzenbesitzer bis zu 1000 Euro Strafe fällig werden.

Zunächst werde auf die freiwillige Umsetzung der Maßnahmen durch die Besitzerinnen und Besitzer gesetzt. „Aufgrund von Meldungen und eigenen Kontrollen werden Katzen überprüft. Oftmals werden Fundtiere an das Tierheim übergeben. Hier werden entsprechende Überprüfungen stattfinden“, so die Stadt.

Lob für die Maßnahme kommt von der Tierschutzorganisation Peta. „Der Beschluss in Bensheim trägt langfristig dazu bei, das Elend vieler freilaufender und heimatloser Katzen deutlich zu verringern“, erklärt die Organisation in einer Stellungnahme und fordert für Hessen eine landesweite Katzenschutzverordnung. „Es wäre wünschenswert, dass die Verordnung ausgeweitet und weitere Städte und Gemeinden diesem Beispiel folgen würden. Da Katzen keine Ortsgrenzen kennen, bleibt es jedoch unerlässlich, dass Hessen eine landesweite Regelung zum Schutz der Tiere einführt.“

In Deutschland leben derzeit Schätzungen zufolge rund zwei Millionen Katzen auf der Straße. „Verwildert, extrem scheu und meist krank streunen sie durch unsere Städte und Gemeinden und vermehren sich unkontrolliert“, erklärt das hessische Ministerium für Landwirtschaft. „Die Versorgung und auch die Verringerung der unkontrollierten Fortpflanzung ist daher unbedingt nötig.“ Eine Katze werfe im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Auch wenn nicht alle Tiere überlebten, wachse die Population rasch.

Nach Artikel 13b des Tierschutzgesetzes können die Bundesländer Katzenschutzverordnungen erlassen. In Hessen wurde dies jedoch den Städten und Gemeinden übertragen. Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt, haben hessenweit von 426 Gemeinden und kreisfreien Städten bis Anfang 2025 mehr als 100 eine Katzenschutzverordnung eingeführt. Mit Bensheim ist nun eine weitere Stadt hinzugekommen.

Der hessische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (Bund) schätzt, dass in Hessen derzeit über 150.000 frei lebende Katzen und 230.000 unkastrierte Freigängerkatzen leben. Aktuell seien laut repräsentativer Umfrage des Deutschen Tierschutzbundes zwar 90 Prozent der Katzen, die in deutschen Haushalten leben, kastriert, aber das reiche nicht. „Selbst der vermeintlich geringe Anteil unkastrierter Freigängerkatzen trägt massiv zum Problem der Streunerkatzen bei“, so der Bund. „Damit die Eindämmung der Streunerkatzenpopulationen Erfolg haben kann, ist es notwendig, dass 98 Prozent der Freigängerkatzen kastriert werden.“

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