Seeheim-Jugenheim (red). Über zwei Amtsperioden und somit insgesamt elf Jahre waren Sigrid Seidel und ihr Stellvertreter Wolfgang Weber als Schiedspersonen in Seeheim-Jugenheim ehrenamtlich tätig. Jetzt haben sie das Amt an ihre Nachfolger Jörg Hoffmann und Jens Eggert im Kampe übergeben, die von der Gemeindevertretung im letzten Jahr als neue Schiedspersonen für fünf Jahre gewählt worden waren und vor Kurzem vom Amtsgericht Darmstadt vereidigt wurden.
„Keine weitere Amtsperiode als Schiedsfrau in Seeheim-Jugenheim tätig zu sein, fällt Sigrid Seidel nicht leicht, hat die mittlerweile 76-Jährige das Amt, mit Wolfgang Weber an ihrer Seite, doch mit viel Engagement und Hingabe ausgeübt“, erklärt die Gemeinde Seeheim-Jugenheim in einer Meldung. „Ihre Erfolgsquote spricht für sich: In 90 Prozent der bei ihnen eingegangenen Konflikte konnten sie mit einer Schlichtungsverhandlung eine Einigung vor Ort erreichen und damit Gerichte entlasten.“
„Schlichten statt richten“, das ist nun die Aufgabe von Jörg Hoffmann und seinem Stellvertreter Jens Eggert im Kampe. „Beide bringen Berufserfahrung im Bereich Mediation mit, was ihnen in ihrem neuen Ehrenamt sicherlich zugutekommt“, so die Gemeinde. Vorwiegend seien es die klassischen Nachbarschaftsstreitigkeiten, die beim Schiedsamt landen: Hecken oder Bäume wachsen über den Zaun, Grundstücksgrenzen werden nicht eingehalten, Lärm oder Gerüche der Nachbarn stören. Die Schlichter helfen als Unparteiische, eine gemeinsame Einigung zu finden und einen Konflikt zu lösen, ohne wie in der Regel bei Gericht einen Sieger und einen Verlierer zu bestimmen.
Bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten aber auch bei Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung, Verletzung des Briefgeheimnisses oder Bedrohung muss das Schiedsamt eingeschaltet werden, bevor bei Gericht eine Klage eingereicht werden kann, erklärt die Gemeinde. Jeder Bürger kann das Schiedsamt anrufen und eine Schlichtung beantragen. Die Schiedsperson lädt dann zu einer Schlichtungsverhandlung verpflichtend ein. Das Schlichtungsergebnis ist im Idealfall ein Vergleich, der für die beiden Parteien protokolliert wird und 30 Jahre rechtsgültig ist. Streitigkeiten aus dem Familien- und Arbeitsrecht oder notarielle Angelegenheiten sind dagegen nicht Sache des Schiedsamts.
„Die Nutzung des Schiedsamts ist nicht kostenfrei, aber mit einer Verfahrensgebühr von durchschnittlich 50 Euro wesentlich günstiger, als der Gang zum Rechtsanwalt“, betont die Gemeinde.
Kontakt: Jörg Hoffmann, Jens Eggert im Kampe, (06257) 990499, schiedsamt@seeheim-jugenheim.de
